Whistleblower

Interner Meldekanal

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber („Whistleblower“) leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz dient dazu, Benachteiligungen auszuschließen und Whistleblowern Rechtssicherheit zu geben. Somit können Whistleblower vor dienst- und arbeitsrechtlichen Repressalien geschützt werden.

Sollten Sie etwas melden wollen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Es gelten die allgemeinen Datenschutzgrundlagen von e.ATN. Wir melden uns innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen im Falle einer personalisierten Meldung. Hier finden Sie die gesetzlichen Vorschriften zum HinSchG.


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